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Das Autofahren unter Drogeneinfluss ist in Deutschland verboten. Nicht selten sind berauschende Mittel die Ursache für schwere Unfälle.
Der Bußgeldkatalog enthält alle Sanktionen für Autofahrer, welche gegen das Verkehrsrecht in Deutschland verstoßen haben. Demnach werden hier auch die Strafen zum Fahren unter Drogenkonsum aufgeführt. Diese umfassen neben hohen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg sowie einem Fahrverbot. Bei Letzterem handelt es sich um einen temporären Entzug für maximal drei Monate.
Wie hoch das Strafmaß ausfällt und welche Sanktion auf dich zukommen, wenn du unter Drogeneinfluss gefahren bist, ist unter anderem davon abhängig, wie oft du schon mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt wurdest. Grundsätzlich gilt: Wiederholungstäter erwarten höhere Strafen.
Neben den Konsequenzen, die das Verkehrsrecht für den Drogen- und Alkoholkonsum am Steuer vorsieht, kann ein solches Verhalten auch strafrechtliche Folgen für dich nach sich ziehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Neben einer hohen Geldstrafe können dann auch eine Freiheitsstrafe und der Fahrerlaubnisentzug auf dich zukommen.
Drogen, wie Cannabis oder Kokain, wirken sich noch viele Stunden nach der Einnahme auf deine Reaktionsfähigkeit aus. Dennoch ist der Konsum nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Wirst du der Polizei aufgrund einer ungewöhnlichen Fahrweise auffällig, erfolgt eine Verkehrskontrolle. Dabei werden in der Regel deine Personalien aufgenommen sowie die Fahrzeugpapiere kontrolliert. Bemerken die Beamten jedoch Anzeichen für einen Drogenkosum, können sie einen Drogenschnelltest anordnen.
Beim Drogenschnelltest handelt es sich um einen Teststreifen, der die Konzentration des Rauschmittels anhand des Schweißes, des Speichels oder des Urins des Betroffenen misst. Ein solcher Test darf jedoch nur mit deinem Einverständnis durchgeführt werden. Stimmst du diesem nicht zu, können die Polizisten einen Bluttest anfordern. Wird dieser durch einen richterlichen Beschluss angeordnet, musst du ihn dennoch durchführen.
Da die meisten Stoffe bis zu 24 Stunden nach der Einnahme, Cannabis sogar bis zu vier Wochen, nachgewiesen werden können, zeigt der Bluttest ein positives Ergebnis sogar dann an, wenn die Einnahme schon einige Zeit zurückliegt.
Wirst du also unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt, handelt es sich zunächst um eine Ordnungswidrigkeit, welche in jedem Fall nach dem Bußgeldkatalog bestraft wird. Wie schon erwähnt, kann zudem eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen. Führst du die illegalen Substanzen sogar mit dir, verstößt du außerdem gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welches ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Eine der vom Bußgeldkatalog vorgesehenen Strafen ist der Führerscheinentzug. Wird über diesen entschiedenen, kommen zwei unterschiedliche Fälle in Betracht. Handelt es sich bei dem Rauschmittel um sogenannte „weiche Drogen“, zu denen z.B. Cannabis gehört, kann es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen, wenn der Stoff nachgewiesen werden kann oder du zum wiederholten Mal mit Drogen am Steuer auffällig geworden bist.
Eine weitere Gruppe bilden die „harten Drogen“. Hierzu zählen Stoffe, wie Heroin, Ecstasy oder Amphetamine. Diese sind laut Gesetz nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet. Wer mit einer dieser harten Drogen am Steuer erwischt wird, verliert in jedem Fall die Fahrerlaubnis.
Anders als beim Fahrverbot besteht beim Führerscheinentzug keine Maximaldauer von drei Monaten. Vielmehr gilt hierbei eine Sperrfrist. Erst, wenn diese abgelaufen ist, kannst du den Führerschein neu beantragen. Das geschieht jedoch nicht selten unter weiteren, von Führerscheinbehörde angesetzten Auflagen, wie einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Diese ist mit hohem zeitlichen Aufwand und einem Abschlusstest verbunden.
Noch härtere Strafen erwarten dich, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß, welcher als schwerwiegende Regelmissachtung gewertet wird. Wird ein Fahranfänger unter Drogeneinfluss erwischt, verlängert sich seine Probezeit auf weitere zwei Jahre. Zudem wird er zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert. Dieses muss eigenständig bezahlt werden und beläuft sich auf ca. 400 Euro.