Passivrauchen

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Stopp: Rauchen bei der Arbeit

Rauchfreie Arbeitsplätze tragen zur Verringerung des Tabakkonsums bei. Außerdem wird die Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen verringert und die Arbeitsatmosphäre verbessert. Das Arbeitsschutzgesetz hat hierfür in Deutschland gesetzliche Regelungen festgelegt.

Vollkommen rauchfreie Arbeitsplätze reduzieren den Tabakkonsum der Mitarbeiter, verglichen mit nur teilweise rauchfreien Arbeitsplätzen, um das Doppelte. Starke Raucher
verringern ihren Konsum besonders deutlich. In einer rauchfreien Umgebung versuchen zudem mehr rauchende Mitarbeiter mit dem Rauchen aufzuhören und für erfolgreiche Ex-Raucher steigt die Wahrscheinlichkeit, langfristig abstinent zu bleiben. Ein rauchfreier
Arbeitsplatz ist demnach eine der wirkungsvollsten Maßnahmen des Gesundheitsschutzes.

 

Das Arbeitsschutzgesetz sieht zur Umsetzung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes folgende Regelungen vor:

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§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

§ 4 Allgemeine Grundsätze

1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

Auf Grundlage dieses Gesetzes wird auch ganz gezielt der Nichtraucherschutz umgesetzt.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 25. August 2004 verpflichtet in §5 den Arbeitgeber, die nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen, indem er ein allgemeines oder ein auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot erlässt. „Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr“ (und damit die Gastronomie) sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

 
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