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Werbeverbote für Tabak

In Deutschland bestehen schon seit 1975 umfangreiche Regelungen zum Verbot von Werbemaßnahmen für Tabakprodukte.

 

 

 

Hier eine Übersicht der eingesetzten Werbeverbote seit 1975:

1975: Das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz verbietet:

  • Werbung für Tabakprodukte in Fernsehen und Hörfunk sowie
  • Werbung, die das Rauchen als unschädlich oder gesund, als Mittel zur Anregung körperlichen Wohlbefindens oder das Inhalieren als nachahmenswert darstellt.


31. August 1999: Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller.

23. Juli 2002: Das Jugendschutzgesetz verbietet Tabakwerbung im Kino vor 18 Uhr.

23. Juli 2004: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums

  • verbietet die kostenlose Abgabe von Zigaretten und
  • legt die Mindestgröße einer Zigarettenpackung auf 17 Stück fest.


1. Januar 2007:
Die Tabakwerberichtlinie der Europäischen Union wird durch §21a des Vorläufigen Tabakgesetzes umgesetzt. Dieser verbietet:

  • Werbung für Tabakerzeugnisse in Zeitungen und Zeitschriften, soweit diese nicht ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind,
  • Werbung für Tabakerzeugnisse in „Diensten der Informationsgesellschaft“ wie dem Internet,
  • Sponsoring von Rundfunkprogrammen und von grenzüberschreitenden Veranstaltungen durch Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist.

1. Januar 2020: die Tabakwerbung wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes weitgehend eingeschränkt:

  • keine Tabakwerbung im Kino bei allen filmvorführungen, die für Kinder und Jugendliche zugelassen sind. 
  • genelles Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und ihre Nachfüllbehälter
  • Fernsehen und Internet sind gänzlich frei von Tabak- und E-Zigarettenwerbung (auch für nikotinfreie E-Zigaretten)

1. Januar 2021: Die Abgabe von Gratiszigaretten außerhalb von Fachgeschäften sowie bei Preisausschreiben ist untersagt.

1. Januar 2022: Die Plakatwerbung wird für konventionelle Tabakprodukte wie Zigaretten weitestgehend verboten. 

Weitere geplante Schritte

Ab 1. Januar 2023: Das Werbeverbot soll auch für sogenannte Tabakerhitzer gelten.

Ab 1. Januar 2024: Auch für elekronische Zigaretten und Nachfüllbehälter gilt dieses Werbeverbot. 

Quelle/n
Revisor/-in
Stephanie Stalter / Ginko-Stiftung LOQ

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