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Bubatz ist legal?!

Sicher hast du auch schon davon gehört: Cannabis soll jetzt legal werden?! Was das genau bedeutet, erfährst du hier. Wichtig: Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt Cannabis weiterhin verboten.

Sicherlich hast du viele Fragen zu der aktuellen Lage und checkst vielleicht noch nicht ganz durch. Was regelt eigentlich das neue Cannabisgesetz? Was soll erlaubt sein und was nicht? 

 

Das neue Cannabisgesetz

Das neue Cannabisgesetz (CanG) wurde vom Bundestag beschlossen und ist zum 01.04.2024 in Kraft getreten.

Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland der Cannabiskonsum für Erwachsene legal. Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewebliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. 

Details findest du hier:

Cannabisgesetz (CanG) 

Wir helfen dir einen Überblick zu bekommen. Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen:

In Deutschland war es bis 31.03.2024 nicht erlaubt, Cannabis zu besitzen, damit zu handeln oder anzubauen. Das stand im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Allerdings gab es eine Ausnahme: Cannabis als Medizin. Wenn jemand eine langanhaltende Krankheit hat, kann ein Arzt oder eine Ärztin Cannabis als Medikament verschreiben. 

In den letzten Jahren hat der Konsum von Cannabis zugenommen. Wenn man Cannabis vom Schwarzmarkt illegal kauft, weiß man nicht, wie viel THC darin enthalten ist. Es können auch gefährliche Zusatzstoffe, Verunreinigungen und synthetische Cannabinoide als Streckmittel enthalten sein. Sie Wirkung kann man deswegen nicht / nur sehr schlecht vorhersagen und das Gesundheitsrisiko ist dementsprechent höher.

Das neue Cannabisgesetz (CanG) will folgende Ziele erreichen:

  • Die Leute besser vor den Gefahren des Cannabiskonsums schützen.
  • Mehr Aufklärung über die Risiken von Cannabis und wie man sie vermeiden kann.
  • Den illegalen Markt eindämmen, damit weniger gefährliche Stoffe im Umlauf sind.
  • Besonders Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren schützen.

Das Cannabisgesetz betrifft vor allem Erwachsene. Für Jugendliche unter 18 bleibt es weiterhin verboten, Cannabis zu kaufen, zu besitzen oder anzubauen. Kurz gesagt: Die Legalisierung gilt nicht für Jugendliche unter 18! Das neue Cannabisgesetz erlaubt es Erwachsenen, zu Hause ihr eigenes Cannabis für den persönlichen Gebrauch anzubauen. Es wird auch erlauben, dass Gruppen von Erwachsenen in Anbauvereinigungen Cannabis anbauen können. Achtung: Der Verkauf von Cannabis bleibt illegal, genauso wie das Weitergeben an Jugendliche. Wer das trotzdem macht, muss mit harten Strafen rechnen.

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Cannabis-Anbauvereinigungen sind Clubs, in denen Erwachsene zusammenkommen, um Cannabis gemeinschaftlich anzubauen. Sie sind rechtlich eingetragene Vereine oder Gruppen, die kein Geld damit verdienen dürfen, sie arbeiten also nicht gewinnorientiert. Diese Clubs werden auch Cannabis-Social-Clubs genannt. In diesen Clubs können maximal 500 Mitglieder Cannabis anpflanzen, um es dann für sich selbst zu nutzen. Außerdem sollen sie dort zukünftig Samen und Pflanzen für den eigenen Anbau von Cannabis bekommen. Aber um das zu tun, brauchen sie eine spezielle Erlaubnis von den Behörden. In den Clubs darf nicht konsumiert werden. Sie dürfen auch nicht für sich werben und müssen ein umfassendes Konzept vorlegen, um den Jugendschutz zu wahren.

Gerade im Jugendalter bis zum 25. Lebensjahr ist der Cannabiskonsum mit besonderen Risiken verbunden. Das Gehirn kann durch den Cannabiskonsum, durch das THC als psychoaktiven Stoff in der Entwicklung geschädigt werden. Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis bleiben deshalb für Minderjährige unter 18 Jahren verboten. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen lediglich Cannabis mit einem begrenzten THC-Maximalgehalt von 10 Prozent von Anbauvereinigungen, in denen sie Mitglied sind, erhalten und die Menge ist auf 30g pro Monat begrenzt.
Weitere Informationen findest du hier:

Cannabiskonsum im Jugendalter

Kennst du schon die Bubatzkarte? 

Quelle: Bubatzkarte, OpenStreetMap

Auf der Bubatzkarte werden die Abstände für das Konsumverbot von Cannabis im öffentlichen Raum visualisiert. Die Bubatzkarte basiert auf den öffentlichen Daten von OpenStreetMap, und kann unvollständig sein.

Sie verrät dir, wo Erwachsene überall in der Öffentlichkeit kiffen dürfen. Das ist nämlich nur an bestimmten Orten erlaubt. 
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

  • in Schulen und in deren Sichtweite,
  • auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
  • in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
  • in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
  • innerhalb des Grundstücks von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Das Gesetz und Straßenverkehr

Alte Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm können auf Antrag aus dem Zentralregister gelöscht werden.

Erwachsene und Minderjährige machen sich weiterhin strafbar u.a. beim Handel und Verkauf ohne Lizenz unabhängig von der Menge. Es drohen Geldstrafen oder Gefängnis mit bis zu drei Jahre. Für den Verkauf an Minderjährige sind bis fünf Jahre Haft möglich.

Für den Straßenverkehr hat eine Expertenkommission Ende März Vorschläge gemacht. Demnach soll der THC-Grenzwert im Blut bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter liegen. Das sei mit einer Blutalkoholkonzentration von ca. 0,2 Promille vergleichbar. Damit der Grenzwert für alle gültig wird, ist noch eine Gesetzesänderung notwendig. 

Werden Jugendliche unter 18 Jahren, die verbotener Weise Cannabis konsumieren, auch weiterhin bestraft? 

Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken auch weiterhin verboten. Wenn Jugendliche gegen dieses Verbot verstoßen, wird das Cannabis von der zuständigen Behörde sichergestellt, verwahrt und vernichtet. Mit einer Anzeige müssen Jugendliche nicht mehr rechnen, der Verstoß wird nun als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Liegen schwerwiegende Anhaltspunkte für eine Gefahr des Wohl des Kindes oder des Jugendlichen vor, ist neben der Polizei auch das Jugendamt oder ein anderer Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass Minderjährige geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen wie Beratungsgespräche in Suchtberatungsstellen in Anspruch nehmen. 

Weitere Informationen zur aktuellen Lage findest du auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

cannabispraevention.de

infos-cannabis.de

Cannabisgesetz (CanG) 

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