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Diese Sanktionen erwarten Dich beim berauschten Fahren

Das Autofahren unter Cannabisrausch ist in Deutschland verboten. Nicht selten sind berauschende Mittel die Ursache für schwere Unfälle. Das Problem: Cannabis ist noch viele Tage nach Rauschzustand im Körper nachweisbar. Genaue Grenzwerte wurden (noch) nicht festgelegt. Eine Expertenkommission hat einen Grenzwert vorgeschlagen.

Grund für das Verbot ist die Reaktionsfähigkeit des Fahrenden, welche sich sowohl durch Alkohol als auch durch andere Drogen enorm vermindert. Auf Gefahren kann dann nicht mehr rechtzeitig reagiert werden. Besonders in den ersten zwei Stunden des Konsums sind die Fahr- und Flugtauglichkeit stark eingeschränkt. Auch nach Abklingen der bewusst wahrgenommenen Wirkungen ist nicht ausgeschlossen, dass es noch zu Beeinträchtigungen kommt.
Doch vor allem Jugendliche und junge Erwachsende sind oft unachtsam und missachten die Vorschriften zum Fahren unter Drogeneinfluss. Welche Konsequenzen das für dich zur Folge haben kann, klärt der folgende Text.
 

Der Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog enthält alle Sanktionen für Autofahrer, welche gegen das Verkehrsrecht in Deutschland verstoßen haben. Demnach werden hier auch die Strafen zum Fahren unter Drogenkonsum aufgeführt. Diese umfassen neben hohen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg sowie einem Fahrverbot. Bei Letzterem handelt es sich um einen temporären Entzug für maximal drei Monate.

Wie hoch das Strafmaß ausfällt und welche Sanktion auf dich zukommen, wenn du unter Drogeneinfluss gefahren bist, ist unter anderem davon abhängig, wie oft du schon mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt wurdest. Grundsätzlich gilt: Wiederholungstäter erwarten höhere Strafen.

Neben den Konsequenzen, die das Verkehrsrecht für den Drogen- und Alkoholkonsum am Steuer vorsieht, kann ein solches Verhalten auch strafrechtliche Folgen für dich nach sich ziehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Neben einer hohen Geldstrafe können dann auch eine Freiheitsstrafe und der Fahrerlaubnisentzug auf dich zukommen.

Verkehrskontrolle und Bluttest

Anders als bei Alkohol sind (noch) keine Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt worden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass grundsätzlich jeder noch so geringe Nachweis von Cannabis und anderen illegalen Drogen für eine Ordnungswidrigkeit ausreicht (§ 24a StVG). Das Problem: THC ist Tage bis Wochen nach dem letzten Konsum in Blut und Urin nachweisbar.

Drogen, wie Cannabis oder Kokain, wirken sich noch einige Stunden nach der Einnahme auf deine Reaktionsfähigkeit aus. Dennoch ist der Konsum nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Wirst du der Polizei aufgrund einer ungewöhnlichen Fahrweise auffällig, erfolgt eine Verkehrskontrolle. Dabei werden in der Regel deine Personalien aufgenommen sowie die Fahrzeugpapiere kontrolliert. Bemerken die Beamten jedoch Anzeichen für einen Drogenkosum, können sie einen Drogenschnelltest anordnen.

Beim Drogenschnelltest handelt es sich um einen Teststreifen, der die Konzentration des Rauschmittels anhand des Schweißes, des Speichels oder des Urins des Betroffenen misst. Ein solcher Test darf jedoch nur mit deinem Einverständnis durchgeführt werden. Stimmst du diesem nicht zu, können die Polizisten einen Bluttest anfordern. Wird dieser durch einen richterlichen Beschluss angeordnet, musst du ihn dennoch durchführen. 

Da die meisten Stoffe bis zu 24 Stunden nach der Einnahme, Cannabis sogar bis zu vier Wochen, nachgewiesen werden können, zeigt der Bluttest ein positives Ergebnis sogar dann an, wenn die Einnahme schon einige Zeit zurückliegt.

Neuer Grenzwert in Planung 

Ab dem 1. April 2024 gilt im Straßenverkehr ein neuer Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), der im Blut gemessen wird. Dieser Wert wurde von einer unabhängigen Expertengruppe ermittelt und berücksichtigt den aktuellen Stand der Wissenschaft. 

Die Expertengruppe hat einen gesetzlichen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blut vorgeschlagen (gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)). Wenn dieser Wert erreicht wird, ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft das Autofahren eingeschtänkt und damit nicht mehr sicher möglich. Dieser Wert soll vergleichbar sein mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. 

Mischkonsum von Cannabis und Alkohol: Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen.

Damit dieser Grenzwert für alle gültig wird, ist eine Gesetzesänderung notwendig.  

Strafen für den Konsum von Drogen am Steuer

Wirst du also unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt, handelt es sich zunächst um eine Ordnungswidrigkeit, welche in jedem Fall nach dem Bußgeldkatalog bestraft wird. Wie schon erwähnt, kann zudem eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen. Führst du die illegalen Substanzen sogar mit dir, verstößt du außerdem gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welches ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Eine der vom Bußgeldkatalog vorgesehenen Strafen ist der Führerscheinentzug. Wird über diesen entschiedenen, kommen zwei unterschiedliche Fälle in Betracht. Handelt es sich bei dem Rauschmittel um sogenannte „weiche Drogen“, zu denen z.B. Cannabis über einem gewissen Grenzwert gehört, kann es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen, wenn der Stoff nachgewiesen werden kann oder du zum wiederholten Mal mit Drogen am Steuer auffällig geworden bist.

Eine weitere Gruppe bilden die „harten Drogen“. Hierzu zählen Stoffe, wie Heroin, Ecstasy oder Amphetamine. Diese sind laut Gesetz nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet. Wer mit einer dieser harten Drogen am Steuer erwischt wird, verliert in jedem Fall die Fahrerlaubnis.

Anders als beim Fahrverbot besteht beim Führerscheinentzug keine Maximaldauer von drei Monaten. Vielmehr gilt hierbei eine Sperrfrist. Erst, wenn diese abgelaufen ist, kannst du den Führerschein neu beantragen. Das geschieht jedoch nicht selten unter weiteren, von Führerscheinbehörde angesetzten Auflagen, wie einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Diese ist mit hohem zeitlichen Aufwand und einem Abschlusstest verbunden.

Passiv Kiffen

Ist es möglich, die Substanz in Urin, Blut oder Haaren nachzuweisen, obwohl du gar nicht aktiv gekifft hast?

  • Lässt sich THC im Blut nachweisen, wenn ich passiv gekifft habe?
  • Wie lange lässt sich das THC nachweisen?
  • Droht mir nach passivem Kiffen eine Strafe?

Antworten auf diese und weitere Fragen findest du hier: 

Passivrauchen: Welche Folgen kann das bei Marihuana haben?

Drogen in der Probezeit

Noch härtere Strafen erwarten dich, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß, welcher als schwerwiegende Regelmissachtung gewertet wird. Wird ein Fahranfänger unter Drogeneinfluss erwischt, verlängert sich seine Probezeit auf weitere zwei Jahre. Zudem wird er zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert. Dieses muss eigenständig bezahlt werden und beläuft sich auf ca. 400 Euro.

Weitere Informationen zum Thema „Drogen am Steuer“ finden sich hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldkataloge.de viele weitere Informationen, Ratgeber und eBooks zu verkehrsrechtlich relevanten Themen.
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