In Deutschland bestehen schon seit 1975 umfangreiche Regelungen zum Verbot von Werbemaßnahmen für Tabakprodukte.
1975: Das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz verbietet:
31. August 1999: Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller.
23. Juli 2002: Das Jugendschutzgesetz verbietet Tabakwerbung im Kino vor 18 Uhr.
23. Juli 2004: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums
1. Januar 2007: Die Tabakwerberichtlinie der Europäischen Union wird durch §21a des Vorläufigen Tabakgesetzes umgesetzt. Dieser verbietet:
1. Januar 2020: die Tabakwerbung wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes weitgehend eingeschränkt:
1. Januar 2021: Die Abgabe von Gratiszigaretten außerhalb von Fachgeschäften sowie bei Preisausschreiben ist untersagt.
1. Januar 2022: Die Plakatwerbung wird für konventionelle Tabakprodukte wie Zigaretten weitestgehend verboten.
Ab 1. Januar 2023: Das Werbeverbot soll auch für sogenannte Tabakerhitzer gelten.
Ab 1. Januar 2024: Auch für elekronische Zigaretten und Nachfüllbehälter gilt dieses Werbeverbot.
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