In Deutschland bestehen schon seit 1975 umfangreiche Regelungen zum Verbot von Werbemaßnahmen für Tabakprodukte.
Hier eine Übersicht der eingesetzten Werbeverbote seit 1975:
1975: Das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz verbietet:
31. August 1999: Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller.
23. Juli 2002: Das Jugendschutzgesetz verbietet Tabakwerbung im Kino vor 18 Uhr.
23. Juli 2004: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums
1. Januar 2007: Die Tabakwerberichtlinie der Europäischen Union wird durch §21a des Vorläufigen Tabakgesetzes umgesetzt. Dieser verbietet: