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Ja, es gibt in Deutschland ein einheitliches Verkaufsverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die gewerbliche Abgabe von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche ist seit Herbst 2007 durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes so geregelt, dass Tabakprodukte an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht verkauft werden dürfen. Kontrollen der Einhaltung sowie Sanktionierungsmöglichkeiten bei Verstößen sind bisher nicht vorgesehen. Darum mussten alle Zigarettenautomaten auf eine Technik umgerüstet werden, die die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes garantiert.
Die Automatenindustrie nutzt dafür vorrangig ein System, dass das auf der Geldkarte gespeicherte Alter des Geldkartenbesitzers prüft. Andere Automaten verlangen das Durchziehen des EU-Führerscheins oder des Personalausweises.