Kaufen im Internet

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Online shoppen und Geld ausgeben: Was ist erlaubt, was nicht...

Daniel muss das Skateboard zurückgeben, weil er keinen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Hingegen kann Fabian die Smartwatch mit dem eigenen Taschengeld bezahlen und deswegen darf er die Smartwatch behalten. Und Maria muss nicht die überteuerte Rechnung bezahlen (siehe hier die Fragen...)

Der Fall «Daniel»

Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen.

Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen. Aus diesem Grund müssen seine Eltern den Einkauf nachträglich genehmigen. Tun sie das nicht, kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, das Skateboard zurückzunehmen.

Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren) können über ihr Einkommen und über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, frei verfügen, und sich auch verpflichten - vorausgesetzt die Befriedigung der eigenen Lebensbedürfnisse wird dadurch nicht gefährdet. In Daniels Fall muss der Einkauf von den Erziehungsberechtigten genehmigt werden, denn er kann sich das Skateboard nicht aus der eigenen Tasche leisten.

Der Fall «Fabian»

Urteilsfähige Minderjährige dürfen mit dem eigenen verfügbaren Geld Verträge abschliessen

Anders sieht es bei Fabian aus. Er kauft die Smartwatch mit seinem Taschengeld und gefährdet damit seine eigenen Lebensbedürfnisse nicht. Fabian darf seine Smartwatch also behalten, auch wenn seine Eltern das nicht wollen.

Alles klar?

Maria ist Opfer einer Internetfalle geworden.

Maria ist Opfer einer Internetfalle geworden.

Leider versuchen zahlreiche Websites mit zweifelhaften Methoden Geld abzuzocken. Je besser du informiert bist, umso weniger fällst du darauf herein. Es ist daher wichtig, das Thema zu vertiefen.

Schauen wir uns das Problem von Maria genauer an und was sie dagegen tun kann.

  1. Abo stoppen
    Maria hat irrtümlich ein kostenpflichtiges SMS-Abo aktiviert. Sie kann das Abonnement stoppen, indem sie es über die Website ihres Mobilfunkanbieters (Login-Bereich) beziehungsweise über dessen Servicehotline kündigt oder eine SMS mit dem Text „Stop“ oder „Stopp“ an die entsprechende Absenderadresse schickt. Die Anbieter von Mehrwertdiensten sind gesetzlich verpflichtet, das als Kündigung zu akzeptieren.

  2. Geldrückerstattung fordern
    Anschließend sollte Maria ihren Mobilfunkanbieter darüber informieren, dass sie niemals einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Abo-Anbieter abgeschlossen hat. Aus diesem Grund soll er ihr die zu Unrecht abgebuchten Geldbeträge zurückerstatten. Erfahrungsgemäß ist es bereits auf diesem Weg möglich, das Problem zu lösen.

  3. Rechnung beeinspruchen
    Kommt der Mobilfunkanbieter Marias Wunsch nicht nach, die zu Unrecht abgebuchten Geldbeträge zurückzuerstatten, hat sie drei Monate ab Rechnungserhalt Zeit, die strittigen Rechnungsposten schriftlich zu beeinspruchen. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, die Rechnung zu prüfen und Maria das Ergebnis seiner Prüfung bekkant zu geben. 

  4. Schlichtungsverfahren einleiten
    Ist Maria mit der Rückmeldung ihres Mobilfunkanbieters nicht einverstanden, kann sie ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einleiten.

    Die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur kann Mobilfunkkund/innen helfen, wenn sie ein Problem mit ihrem Anbieter haben. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Bundesnetzagentur versucht eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden. Auf der Website der Bundesnetzagentur findest du weiterführende Informationen zum Schlichtungsverfahren. 

Was, wenn es um dich geht?

Auch wenn es dir noch so peinlich ist: Falls du in eine ähnliche Situation gerätst wie Maria, informiere unbedingt deine Eltern oder eine andere erwachsene Vertrauensperson. 

Gemeinsam werdet ihr deinen Mobilfunkbetreiber kontaktieren und die Rechnung bezüglich des Mehrwertdienstes bestreiten. Um in Zukunft Abo-Fallen zu vermeiden, kannst du eine generelle Sperre von WEB- bzw. WAP-Billing sowie Mehrwert-Diensten bei deinem Mobilfunkanbieter beantragen. Meist kann die Sperre auch selbst im Login-Bereich der Anbieter-Website vorgenommen werden (Achtung: WEB- bzw. WAP-Billing wird je nach Anbieter unterschiedlich bezeichnet, z.B. als „Contentdienste“, „Dienste von Drittanbietern“ oder „digitale Güter“). Es ist allerdings zu bedenken, dass du mit einer generellen Sperre auch u.U. gewünschte Dienste blockierst.

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