Daniel muss das Skateboard zurückgeben, weil er keinen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Hingegen kann Fabian die Smartwatch mit dem eigenen Taschengeld bezahlen und deswegen darf er die Smartwatch behalten. Und Maria muss nicht die überteuerte Rechnung bezahlen (siehe hier die Fragen...)
Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen. Aus diesem Grund müssen seine Eltern den Einkauf nachträglich genehmigen. Tun sie das nicht, kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, das Skateboard zurückzunehmen.
Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren) können über ihr Einkommen und über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, frei verfügen, und sich auch verpflichten - vorausgesetzt die Befriedigung der eigenen Lebensbedürfnisse wird dadurch nicht gefährdet. In Daniels Fall muss der Einkauf von den Erziehungsberechtigten genehmigt werden, denn er kann sich das Skateboard nicht aus der eigenen Tasche leisten.
Anders sieht es bei Fabian aus. Er kauft die Smartwatch mit seinem Taschengeld und gefährdet damit seine eigenen Lebensbedürfnisse nicht. Fabian darf seine Smartwatch also behalten, auch wenn seine Eltern das nicht wollen.
Alles klar?
Leider versuchen zahlreiche Websites mit zweifelhaften Methoden Geld abzuzocken. Je besser du informiert bist, umso weniger fällst du darauf herein. Es ist daher wichtig, das Thema zu vertiefen.
Schauen wir uns das Problem von Maria genauer an und was sie dagegen tun kann.
Auch wenn es dir noch so peinlich ist: Falls du in eine ähnliche Situation gerätst wie Maria, informiere unbedingt deine Eltern oder eine andere erwachsene Vertrauensperson.
Gemeinsam werdet ihr deinen Mobilfunkbetreiber kontaktieren und die Rechnung bezüglich des Mehrwertdienstes bestreiten. Um in Zukunft Abo-Fallen zu vermeiden, kannst du eine generelle Sperre von WEB- bzw. WAP-Billing sowie Mehrwert-Diensten bei deinem Mobilfunkanbieter beantragen. Meist kann die Sperre auch selbst im Login-Bereich der Anbieter-Website vorgenommen werden (Achtung: WEB- bzw. WAP-Billing wird je nach Anbieter unterschiedlich bezeichnet, z.B. als „Contentdienste“, „Dienste von Drittanbietern“ oder „digitale Güter“). Es ist allerdings zu bedenken, dass du mit einer generellen Sperre auch u.U. gewünschte Dienste blockierst.
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