Sex im Netz

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Ich bin ein Star (Sexting)

Wenn andere es auch tun, warum nicht auch ein erotisches Foto von sich ins Netz stellen oder per Smartphone dem Schatz zuschicken?

Erotische Fotos und Videos werden täglich via E-Mail, WhatsApp, Foren, soziale Netzwerke... verschickt, denn es macht Spaß, sich darzustellen. Vielleicht, weil wir uns dann für einen Moment wie ein Model oder ein Filmstar fühlen. Dumm nur, wenn man plötzlich vor nackten Tatsachen steht.

David (15) schreibt in seinem E-Mail: „Ich bin total verzweifelt. Ich habe gestern mit Snapchat einem Mädchen ein Nacktfoto von meinem Penis geschickt und sie hat es ihren Freundinnen gezeigt. Und ich glaubte, das Foto verschwinde sofort! Es ist mir so furchtbar peinlich.

Regina (16) schreibt im moderierten Forum: „Nachdem wir ein bisschen zu viel getrunken haben, ist die Party total aus dem Ruder gelaufen und wir haben voneinander Nacktbilder gemacht. Jetzt habe ich total Angst, dass sie jemand veröffentlicht.“

David und Regina sprechen von Sexting. Dabei geht es um selbst produzierte erotische Fotos, die man privat und freiwillig geknipst und via Internet oder Mobiltelefon ausgetauscht hat. Diese Fotos sind für eine bestimmte Person (z.B. die Freundin oder den Freund) oder einen definierten Personenkreis gedacht.

Zum Problem werden die erotischen Selbstdarstellungen dann, wenn sie ins Netz gelangen und von Nichtberechtigten angeschaut sowie verbreitet werden. So kann sich ein privates Foto wie ein Feuer von einem Smartphone zum nächsten ausbreiten.

Was dies für die betroffene Person, z.B. in einer Schule, bedeutet, kann man sich leicht vorstellen.

Einmal im Netz, immer im Netz

Die meisten Jugendlichen und Erwachsenen beteiligen sich nicht an Sexting, weil es ihnen bei der Idee unwohl ist oder sie die Gefahren kennen. Denn sind diese Bilder einmal im Netz, kann man sie nicht mehr stoppen.

Auch wenn sie nur für Freund:innen freigegeben sind oder Personen, denen man vertraut. Es ist nie ausgeschlossen, dass sie kopiert und weitergegeben werden (auch bei Snapchats, Skype and co.).

Einmal verbreitete Aufnahmen können so auch Jahre später wieder auftauchen und künftigen beruflichen Karrieren und privaten Beziehungen schaden sowie als Erpressungsmittel eingesetzt werden.

Also Vorsicht mit „Nacktaufnahmen“: Denn je weniger angezogen du bist und je erotischer das Bild wirkt, desto grösser das Risiko, dass die Aufnahme zum Problem wird. Überlege dir gut, was du von dir preisgeben willst!

Und wenn du unbedingt ein solches Bild posten oder verschicken willst, dann stelle mindestens sicher, dass man dich auf dem Foto oder im Video nicht erkennen kann.

Senden oder nicht senden? Das ist das Problem

Egal, wer dich um dein Foto bittet und wie stark du verliebt bist, stelle dir immer diese Frage: „Wäre es für mich ok, wenn meine Eltern, Geschwister oder mein:e Klassenlehrer:in das Foto sehen würden?

Falls die Antwort «Ja» lautet, dann ist das Foto wahrscheinlich unproblematisch und kann mit gutem Gewissen verschickt werden. Würdest du dich aber schämen, wenn das Foto in die falschen Hände gelangen würde, dann leite es niemandem weiter.

Und wenn es schon zu spät ist?

Und was kannst du tun, wenn du das erotische Bild schon verschickt hast? Verlange vom Empfänger das Bild zu löschen.

Wenn er es nicht tut, dann teile ihm mit, dass du rechtlich gegen ihn vorgehen wirst. Überprüfe zudem, dass das Bild nicht schon weitergeleitet wurde. Falls doch, fordere auch die anderen Empfänger auf, alles zu löschen.

Auch wenn es dir peinlich ist und du Angst hast bzw. unsicher bist, sprich mit einer Vertrauensperson, mit der Telefonberatung Nummer gegen Kummer unter der Telefonnummer 116 111 oder mit einer Fachperson, z.B. aus der Jugend- oder Schulsozialarbeit, über den Zwischenfall. Sie werden dich nicht verurteilen, sondern dich unterstützen und dir erklären, was du machen kannst, um dich gegen die Folgen von Sexting zu schützen. Es ist sehr belastend, Opfer von Sexting zu sein, vor allem, wenn man sich schämt und zu lange damit wartet, Hilfe zu holen.

Nötigung und nicht erlaubte Weiterleitung von Fotos und Filmen

Sonja (14) schreibt in ihrem Mail: „Mein Freund will ein Nacktfoto von mir. Das verlangt er. Wir sind nun schon drei Monate ein Paar. Ich habe aber Angst und es ist mir auch peinlich, ihm eines zu schicken. Ich möchte ihn aber nicht enttäuschen.

Was würde man nicht alles für die Liebe tun. Aber Achtung: Was der Freund von Sonja verlangt, ist nicht zulässig und wird als Nötigung bezeichnet. Nötigung ist strafbar und kann angezeigt werden.

Auch das Verbreiten und Veröffentlichen von persönlichen Fotos, Texten, Webcam-Mitschnitten ohne Einwilligung der dargestellten Person ist verboten. Das heißt, wenn du ein solches Foto hast und nicht das Recht hast, es weiterzuleiten, könntest du Ärger kriegen.

Was tun, wenn von einer Freundin oder von einem Freund ein Nacktbild in der Schule kursiert? Stehe zu ihr/ihm! Nicht sie/er hat etwas Falsches gemacht, sondern die/derjenige, welche:r das Foto verschickt oder verbreitet hat. Wenn du ein solches Foto erhältst, dann lösche es sofort und schicke es auf keinen Fall weiter.

Wenn du noch nicht 14 Jahre alt bist und Fotos von dir zeigst oder verschickst, die als erotisch empfunden werden könnten, (z.B. ein Foto, wo man dich zum Teil nackt sieht), läufst du Gefahr, dass das Foto als Kinderpornografie eingestuft wird.

Auch für Nacktaufnahmen von Jugendlichen (14-17 Jahre) gibt es klare Regeln: das Verschicken ist nur dann zulässig, wenn der/die EmpfängerIn zugestimmt hat. Du kannst also nicht einer Person gegen ihren Willen ein Nacktbild von dir schicken. Du kannst deine Zustimmung jederzeit entziehen, dann muss die Person das Bild wieder löschen. Auch wenn eine Person Nacktbilder von dir nicht weitergeben darf, solltest du sehr vorsichtig mit intimen Fotos umgehen!

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