In Deutschland gibt es kein eigenes Gesetz gegen Cybermobbing. Allerdings können andere Straftatbestände bei Cybermobbing greifen.
Es gibt zwar kein gesondertes Cybermobbing-Gesetz, aber andere Gesetze des Strafgesetzbuchs können greifen. In Deutschand gibt es Gesetze gegen:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§187 StGB)
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)
Fazit:
Opfer von Cybermobbing haben durchaus Möglichkeiten rechtliche Schritte einzuleiten, um sich zu schützen.
Und: Täter/Täterinnen bewegen sich nicht in einem rechtslosen Raum und können zur Rechenschaft gezogen werden!