Cybermobbing
Inhalt

Das Gesetz sagt...

In Deutschland gibt es kein eigenes Gesetz gegen Cybermobbing. Allerdings können andere Straftatbestände bei Cybermobbing greifen.

Es gibt zwar kein gesondertes Cybermobbing-Gesetz, aber andere Gesetze des Strafgesetzbuchs können greifen. In Deutschand gibt es Gesetze gegen:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§187 StGB)
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)

FAZIT:

Opfer von Cybermobbing haben durchaus Möglichkeiten rechtliche Schritte einzuleiten, um sich zu schützen.

Und: Täter/Täterinnen bewegen sich nicht in einem rechtslosen Raum und können zur Rechenschaft gezogen werden!

 

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