Menstruation, Schwangerschaft

Inhalt

Ich bin schwanger! Meine Freundin* ist schwanger!

Obwohl die meisten Jugendlichen die Verhütung sehr ernst nehmen, klappt sie nicht immer. Meistens werden Verhütungsmittel falsch angewendet, seltener liegt es daran, dass das Verhütungsmittel selbst versagt hat.

Falls du oder, wenn du ein Junge* bist, deine Freundin* oder Partnerin* ungewollt schwanger geworden (b)ist, wirst du wahrscheinlich gemischte Gefühle haben. Vielleicht findest du Babys süß, findest es aber noch zu früh, Mutter oder Vater zu werden. Vielleicht hast du Angst, es deinen Eltern oder, wenn du ein Mädchen* bist, es deinem Freund zu erzählen.

Die Entscheidung, ein Kind zu behalten oder nicht, kann nicht von einem Tag auf den anderen gefällt werden. Das braucht etwas Zeit und sollte gut überlegt sein. Eine Beratung kann dir helfen, deine Gefühle zu ordnen und dir in Ruhe weitere Schritte zu überlegen. Adressen von Beratungsstellen findest du hier.

Anzeichen, die eine Schwangerschaft verraten

Das sicherste Zeichen: Die Menstruation bleibt aus.

Wenn die Menstruation sehr schwach und nur sehr kurz ist, z.B. nur einen Tag dauert, könnte es sich um eine sog. Einnistungsblutung handeln.

Wenn Unsicherheiten bestehen, ist es empfehlenswert, einen Schwangerschaftstest zu machen. 

Du bist schwanger. Und jetzt?

Du bist ein Mädchen* und ungewollt schwanger geworden? Die letzte Entscheidung, ob du die Schwangerschaft abbrechen willst oder nicht, liegt alleine bei dir. Denn du bist die Person, die das Kind austragen, gebären und für sein gesamtes Leben große Verantwortung übernehmen muss.

Es ist wichtig, dass du dir Gedanken machst und mit anderen Personen über deine Entscheidung redest. Wenn du einen Freund* oder Partner* hast, solltest du seine*ihre Meinung anhören. Und auch Freund:innen, die Eltern usw. haben wahrscheinlich eine Meinung zum Thema.

Wenn du in so einer Situation bist, ist es auch sinnvoll, eine außen stehende Fachperson um Rat zu fragen. 

Eine Abtreibung ist zwar kein großer Eingriff, kann aber sehr belastend sein.

Überlasse die Verhütung nicht nur deiner Freundin*!

Wenn du (noch) nicht Vater werden willst, solltest du die Verhütung nicht nur deiner Freundin* oder Partnerin* überlassen.

Deshalb: Benutze Kondome, schon beim ersten Mal. Sie schützen nicht nur vor HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, sondern auch vor einer ungewollten Schwangerschaft.

Deine Freundin* ist schwanger.

Ist ein Mädchen* von dir schwanger, kann das für dich Konsequenzen haben, die du dein Leben lang tragen musst.

Wichtig ist, dass du dir überlegst, wie du zu der Schwangerschaft stehst und dass du mit dem Mädchen* darüber sprichst.

Die letzte Entscheidung, ein Kind zu behalten oder nicht, liegt beim Mädchen*.

Der Schwangerschaftsabbruch

Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz im Gesetz mit der sog. Fristenregelung geregelt, das bedeutet, er ist bis und mit 12 Schwangerschaftswochen straffrei. Deshalb sollte der Entscheid, die Schwangerschaft zu unterbrechen, in den ersten zwei bis spätestens drei Monaten der Schwangerschaft gefällt werden.

Ein Abbruch wird meistens ambulant in einer Arztpraxis oder während einem kurzen Klinik-Aufenthalt durchgeführt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Schwangerschaft zu unterbrechen: mit Medikamenten oder durch einen chirurgischen Eingriff.

Ein professionell durchgeführter Schwangerschaftsabbruch ist nicht gefährlich und verursacht selten Komplikationen. Auch kann eine Frau* nach einem Schwangerschaftsabbruch ohne Probleme wieder schwanger werden.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden von den Krankenkassen übernommen.

Mit den Eltern reden?

Natürlich wäre es schön, wenn man mit den Eltern über eine ungewollte Schwangerschaft reden könnte. Aber vielleicht ist das in gewissen Situationen nicht möglich.

Eine Zustimmung der Eltern zu einem Schwangerschaftsabbruch braucht es nicht. Auch wenn du noch nicht volljährig, das heißt noch nicht 18 Jahre alt bist, brauchst du die Einwilligung der Eltern nicht.

Für Jugendliche unter 16 Jahren jedoch ist der Besuch einer auf Jugendliche spezialisierten Beratungsstelle obligatorisch. Auch der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin ist durch das Gesetz verpflichtet, ein umfassendes Gespräch mit dem Mädchen* zu führen.

Willst du dich beraten lassen? Dann findest du hier Infos und Adressen.

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