Wie wird Lachgas in Deutschland und anderen europäischen Ländern gehandhabt? Welche Gesetze gibt es dafür?
Lachgas ist seit April 2026 in Deutschland verboten. Das regelt das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Mit dem Gesetz soll der Missbrauch von Lachgas aus berauschendes Mittel eingedämmt werden. Jugendliche sollen vor den gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Deshalb gibt es nun strengere Regeln.
Produkte wie Sprühsahne bleiben erlaubt, weil man daraus nicht so leicht Lachgas missbrauchen kann. Lachgas für medizinische Zwecke darf laut Gesetz nur an bestimmte Personen abgegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser, wenn sie es für ihre Arbeit brauchen. Das steht im Arzneimittelgesetz (AMG).
Wenn man gegen die neuen Regelungen verstößt, kann das ernste Konsequenzen haben.
Für Verkäufer (z. B. Shops oder Online-Anbieter):
Wer Lachgas verbotenerweise verkauft (z. B. an Minderjährige oder in zu großen Mengen), begeht eine Straftat. Das kann Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten.
Für Jugendliche unter 18:
Wenn du Lachgas kaufst oder besitzt, obwohl es verboten ist, ist das nicht erlaubt. In der Regel wirst du nicht wie eine erwachsene Person bestraft, aber es kann trotzdem Folgen haben, zum Beispiel:
Für Erwachsene:
Auch Erwachsene können Probleme bekommen, wenn sie gegen die Regeln verstoßen, z. B. beim illegalen Weiterverkauf.
Eine Strafbarkeit ergibt sich möglicherweise auch aus Folgehandlungen, zum Beispiel wenn man unter dem Einfluss von Lachgas am Straßenverkehr teilnimmt und es durch die körperlichen Beeinträchtigungen zu einem Unfall kommt.
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