Wasserpfeife, E-Zigaretten,...
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Dampf statt Rauch

E-Zigaretten und E-Shishas sind rauchfrei und werden oftmals in der Werbung als „gesund“ bezeichnet. Allerdings enthalten sie meistens Nikotin, weshalb sehr wohl eine Gesundheitsgefährdung besteht.

E-Zigaretten sind elektronisch funktionierende kleine Geräte, die herkömmlichen Zigaretten stark ähneln. Ursprünglich sind sie entwickelt worden um Raucher bei der Entwöhnung zu unterstützen. Längst ist daraus ein neuer Trend geworden. E-Shishas haben ein anderes Mundstück als E-Zigaretten. In Aufbau und Funktionsweise unterscheiden sich E-Shishas und E-Zigaretten allerdings nicht. Sie bestehen aus einem Mundstück, einer Kartusche mit Flüssigkeit, einem Verdampfer sowie einer Batterie. Sie sind entweder als Einwegprodukte oder zum mehrmaligen Gebrauch mit austauschbaren Kartuschen erhältlich.

Die Flüssigkeit ist ein Gemisch aus verschiedenen Chemikalien, zudem enthält sie verschiedenste Aromen wie beispielsweise Apfel, Banane oder Schokolade. Sobald am Mundstück einer E-Zigarette oder einer E-Shisha gesaugt wird, verdampft die Flüssigkeit und der dabei entstehende Nebel wird eingeatmet.

Da E-Zigaretten und E-Shishas keinen Tabak enthalten und kein Rauch entsteht, werben die Hersteller mit vermeintlich weniger Gesundheitsgefährdung. Dabei wird häufig vollkommen unterschlagen, dass sie meistens gefährliches Nikotin enthalten und man davon schnell abhängig wird. Ärzt:innen und Wissenschaftler:innen warnen bereits vor dem hohen Suchtpotential und der bestehenden Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten und E-Shishas.

 Für E-Rauchende ist es oft unklar, was sie da eigentlich rauchen, denn die Angaben der Nikotinkonzentration in den Flüssigkeiten sind sehr ungenau. Zudem ist bisher nur wenig erforscht, welche Nebenprodukte beim E-Rauchen aufgenommen werden. Die deutsche Lungenstiftung Hannover hat verschiedene E-Zigaretten-Flüssigkeiten untersucht und dabei festgestellt, dass jede zweite davon Krebserregende Giftstoffe enthält. Somit besteht auch beim E-Rauchen ohne Nikotin eine erhebliche Gesundheitsgefährdung, für die Rauchende selbst und auch für die Menschen in ihrer Umgebung.

Im Jugendschutzgesetz sind die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren geregelt (Keine Abgabe an unter 18-Jährige). Da es sich bei E-Zigaretten und E-Shishas nicht um Tabakwaren handelt, gab es lange keine Regelungen über den Konsum und den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas. Das hat sich nun aber geändert, da der Bundestag Im Januar 2016 ein Gesetz beschlossen hat, welches die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche verbietet. Auch im Versandhandel (z.B. Online-Bestellungen) dürfen sie nur noch an Erwachsene abgegeben werden. Online-Händler müssen darum die Volljährigkeit ihrer Kund:innen prüfen. Das können sie z.B. anhand der Personalausweisnummer machen.
Das Gesetz gilt seit dem 01.04.2016.

 

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