In Deutschland bestehen schon seit 1975 umfangreiche Regelungen zum Verbot von Werbemaßnahmen für Tabakprodukte, die 2007 verschärft wurden.
Im Hörfunk und Fernsehen dürfen Zigaretten seit 1975 nicht mehr beworben werden. Auch gibt es ein EU-weites Tabakwerbeverbot für Kinos, Zeitungen und Zeitschriften. Davon wird auch das Sponsoring zum Beispiel von Formel1-Rennen betroffen sein. Die Werbewirtschaft fürchtet Einnahmeausfälle von insgesamt über 110 Millionen Euro. Für die Tabakprävention ist dies aber ein wichtiger Schritt, um Jugendliche, aber auch Erwachsene davon abzuhalten, das Rauchen zu beginnen.
Es bestehen folgende Tabakwerbeverbote:
1975: Das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz verbietet:
31. August 1999: Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller.
23. Juli 2002: Das Jugendschutzgesetz verbietet Tabakwerbung im Kino vor 18 Uhr.
23. Juli 2004: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums verbietet:
1. Januar 2007: Die Tabakwerberichtlinie der Europäischen Union wird durch §21a des Vorläufigen Tabakgesetzes umgesetzt. Dieser verbietet:
Der Industrie stehen in Deutschland dennoch Möglichkeiten zu Werbemaßnahmen zur Verfügung, denn
sind in Deutschland erlaubt.