Ab welchem Alter darf man Energydrinks kaufen? Gibt es ein Gesetz, das regelt, was in Energydrinks enthalten sein darf? Wir klären dich über die Gesetzeslage in Deutschland auf.
In Deutschland gibt es für den Verkauf von Energydrinks keine Altersbeschränkungen oder Verbote. Dementsprechend ist auch die Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erlaubt.
Energydrinks sind koffeinhaltige Erfrischungsgetränke. Die gesetzlichen Regelungen für Energydrinks stehen in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung. Laut dieser Verordnung dürfen Energydrinks maximal 320 Milligramm Koffein pro Liter enthalten.
Wenn mehr als 150 mg Koffein pro Liter drin sind, müssen die Getränke den Hinweis tragen: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“. Auch für die anderen Zutaten gelten Höchstgrenzen.

Die Verbraucherzentrale fordern neben der Kennzeichnung eines erhöhten Koffeingehalts zusätzliche Warnhinweise zu Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Alkohol und körperlicher Anstrengung. Außerdem fordern sie ein Verkaufsverbot von Erfrischungsgetränken mit einem Koffeingehalt von über 150 mg pro Liter an Minderjährige. In anderen Ländern sei dies schon der Fall, wie beispielsweise in Norwegen.
Warum? Vor allem wenn mehere Energydrinks hintereinander getrunken werden, kann es problematisch werden, da die Höchstwerte für Kinder und Jugendliche mit einem Körpergewicht von 50 kg ihren Höchstwert von 150 mg bereits bei einer großen Dose überschreiten.
Diese Regelungen gelten aber nicht in ganz Europa. Einige europäische Länder haben den Verkauf an Personen unter 18 Jahren verboten, zum Beispiel: Lettland, Litauen, Polen und Rumänien. In Ungarn und auch in Dänemark wird über ein solches Verbot gesprochen. Manche Länder haben auch freiwillige Vereinbarungen zur Altersbeschränkungen wie zum Beispiel Niederlande und Schweden.
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