Sexuelle Identität und Orientierung

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Schutz gegen Diskriminierung

Wenn jemand erfahren will, ob seine Persönlichkeit oder Ehre verletzt wurde, und seine Rechte durchsetzen möchte, empfiehlt es sich, an eine Rechtsberatungsstelle zu gelangen.

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Gesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung, Verleumdung, Beschimpfung usw. zur Wehr zu setzen, z.B. im Zivilgesetzbuch über den Persönlichkeitsschutz.

Im August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, mit dem ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt wurde. Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen im Arbeitsleben wie auch im Zivilrecht. 

Diskriminierungsmerkmale

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verfolgt mit ihrer Arbeit einen horizontalen Ansatz. Das bedeutet, dass die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale gleichermaßen schutzwürdig sind. Damit wird eine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen bzw. Betroffenengruppen verhindert.

Auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle findet ihr ein Erklärvideo und könnt einen guten Überblick über das Gesetz und Ihre Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Diskriminierung erhalten

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Autor/-in
Sina Klotter

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