Im Juni 2017 stimmte der Bundestag für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.
Von August 2001 bis 30. September 2017 konnten homosexuelle Paare in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Bund fürs Leben schließen.
Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen, nicht mehr aber eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Die gesetzlichen Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften stimmen größtenteils mit denen der Ehe überein. In beiden Formen genießen die Partner:innen Unterhaltsrecht, Erbrecht und ein Recht auf gemeinsame Namensführung. Ebenso sind Sie als Lebenspartner:in in die Familienversicherung einbezogen. In der Krankenkasse ist ein:e Partner:in ohne eigenes Einkommen daher beitragsfrei mitversichert. Überdies erhält der Lebenspartner:in nach dem Tod des anderen eine Hinterbliebenenrente.
Anders als bei der Ehe haben gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebensparterschaft leben, kein gemeinsames Adoptionsrecht. Hat aber eine:r der beiden schon ein Kind, kann der oder die jeweils andere es adoptieren (Stiefkindadoption). Eingetragene Lebenspartner:innen haben das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das heißt, Lebenspartner:innen dürfen seitdem ein Kind adoptieren, das ihr: Partner:in schon adoptiert hat.
Damit meinen wir kleine digitale Cookies, die auf deinem Gerät gespeichert werden. Sie helfen uns, Videos abzuspielen und feelOK.de zu verbessern, indem sie uns zeigen, welche Seiten besonders oft aufgerufen werden.
Durch Klicken auf «Alle Cookies akzeptieren», stimmst du der Verwendung aller Cookies zu. Und wenn du sie nicht magst, kannst du sie jederzeit ändern oder löschen.
Bitte akzeptiere alle Cookies. Wenn du einzelnen Cookies widersprichst, kann es passieren, dass du Inhalte der Seite, z.B. Videos, nicht sehen kannst. Wenn du lieber mehr Details haben möchtest, klicke auf «Cookies auswählen».
Cookies sind kleine Textdateien. Die wesentlichen Cookies, die feelOK.de benötigt, um einwandfrei zu funktionieren, dürfen automatisch auf deinem Gerät gespeichert werden. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir deine Erlaubnis.
Willst du sie trotzdem nicht? Dann kannst du sie manuell löschen, bevor du feelOK.de verlässt.