Sexuelle Identität und Orientierung
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Gleichgeschlechtliche Paare

Im Juni 2017 stimmte der Bundestag für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. 

"Ehe für Alle"

Von August 2001 bis 30. September 2017 konnten homosexuelle Paare in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Bund fürs Leben schließen.

Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen, nicht mehr aber eine eingetragene Lebenspartnerschaft.

Die gesetzlichen Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften stimmen größtenteils mit denen der Ehe überein. In beiden Formen genießen die Partner:innen Unterhaltsrecht, Erbrecht und ein Recht auf gemeinsame Namensführung. Ebenso sind Sie als Lebenspartner:in in die Familienversicherung einbezogen. In der Krankenkasse ist ein:e Partner:in ohne eigenes Einkommen daher beitragsfrei mitversichert. Überdies erhält der Lebenspartner:in nach dem Tod des anderen eine Hinterbliebenenrente.

Anders als bei der Ehe haben gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebensparterschaft leben, kein gemeinsames Adoptionsrecht. Hat aber eine:r der beiden schon ein Kind, kann der oder die jeweils andere es adoptieren (Stiefkindadoption). Eingetragene Lebenspartner:innen haben das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das heißt, Lebenspartner:innen dürfen seitdem ein Kind adoptieren, das ihr: Partner:in schon adoptiert hat.

Patronat
bwlv
Autor/-in
Sina Klotter
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