In den öffentlichen Verkehrsmitteln – Bahn, Straßenbahn, Schiff und Flugzeug – und auch in nahezu allen öffentlichen Gebäuden besteht heute ein totales Rauchverbot.
Die Deutsche Bahn hat das Rauchverbot auf den gesamten Bahnhofsbereich ausgedehnt. Ausgenommen davon sind nur gekennzeichnete Raucherbereiche.
Alle öffentlich zugänglichen Räume sind rauchfrei: Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sporthallen, Hallenbädern, Museen, Galerien, Spielplätze, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Landes- und Kommunalbehörden, Gerichtsgebäuden, Kultur- und Sporteinrichtungen. Unter bestimmten Bedingungen kann in ausgewiesenen Räumen (z.B. bei Gerichten oder Polizeibehörden) das Rauchverbot aufgehoben werden.
Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es nur noch hinsichtlich der Regelungen in der Gastronomie (Gaststätten, Kneipen, Diskotheken, Zelte) sowie in den Bildungseinrichtungen für Erwachsene: Oberstufe in Schulen, Hochschulen, Berufsakademien und Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
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