Passivrauchen

Inhalt

Wie schützt Deutschland die Nichtraucher:innen?

 Auf Bundesebene wird der Schutz vor Passivrauchen seit dem 20. Juli 2007 durch das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) geregelt.

 


Nach diesem Gesetz ist das Rauchen verboten:

  • in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes (z.B. öffentliche Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Museen, Theatern und Kinos)
  • in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
  • in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.,
  • in Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen.

In bedienten Räumen eines Restaurants darf nur in abgetrennten und gut belüfteten Raucherräume geraucht werden. In Gastlokalen unter 75 Quadratmetern darf geraucht werden, wenn sie gut belüftet, klar als Raucherbetrieb gekennzeichnet und von einer zuständigen Behörde bewilligt sind.

Quelle/n
Autor/-in
Brigitte Müller
Stephanie Stalter
Revisor/-in
Thomas Beutler

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