Seit 2008 darf nur noch in Rauchräumen oder in Gastgewerbebetrieben, welche kleiner als 75 m2 sind, geraucht werden.
Seit 2008 darf laut Bundesverfassungsgericht in den meisten Bundesländern in Deutschland im Gastgewerbe nicht mehr geraucht werden. Ausnahmen sind Gaststätten mit weniger als 75 m2 Fläche, die kalte oder einfach zubereitete Speisen anbieten. Außerdem sind abgetrennte Raucherräume eine Möglichkeit dem Verbot aus dem Weg zu gehen. Der Zutritt zu Raucher:innengaststätten und -räumen ist allerdings erst ab 18 Jahren erlaubt. Damit soll auch die Anzahl Jugendliche und jungen Erwachsene sinken, die Passivrauch einatmen.
In Bundesländern wie beispielsweise Bayern, Saarland und Nordrhein-Westfahlen gibt es ein komplettes Rauchverbot in allen gastgewerblichen Betrieben. Von Bundesland zu Bundesland gibt es jedoch kleinere Abweichungen und individuelle Regelungen durch die Landesnichtraucherschutzgesetze.
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